Allgemeine Geschäftsbedingungen der iFitnessClub Gesellschaften (Stand 01.09.2024)
§1 VERTRAGSGEGENSTAND
Der Vertragspartner (Mitglied) ist berechtigt, während der Öffnungszeiten die Räumlichkeiten des iFitnessClubs
im Rahmen des vereinbarten Umfanges (Hausordnung) zu nutzen. Unsere Hausordnung ist für jedes Mitglied
bindend und in der aktuellen Fassung in den Räumlichkeiten des iFitnessClubs ersichtlich.
§2 MITGLIEDSBEITRÄGE
Der monatliche Clubbeitrag für das gebuchte ABO, sowie alle dazugebuchten MODULE, ist jeweils am
Monatsanfang (1. Werktag) fällig und die einmalige Startgebühr ist zum erstmöglichen Abbuchungstermin fällig.
Das Mitglied erteilt dem iFitnessClub ein SEPA-Lastschriftenmandat. Pro fehlgeschlagenem Buchungsversuch
wird eine Rücklastschriftgebühr und eine Mahngebühr von 5 € fällig. Weiterhin behält sich der iFitnessClub vor,
bei drei fehlgeschlagenen Einzugsversuchen durch Verschulden des Mitglieds, den Vertrag zu kündigen und die
bis dahin fällige Beiträge einzufordern. Offene Forderungen müssen erst beglichen werden, bevor das Training
wiederaufgenommen werden kann.
§3 LEISTUNGSUMFANG
Das MINI ABO berechtigt das Mitglied alle Kurse, die Duschen, Umkleiden und die Sauna zu nutzen. Das BASICABO berechtigt das Mitglied zur Nutzung der im Club angebotenen Trainings- und Zusatzflächen einschließlich
Geräteeinweisungen. Das PLATIN ABO berechtigt das Mitglied zur Nutzung aller iFitnessClubs inkl. Betreuung
(Geräteeinweisungen, Körperanalysen, Trainingsplanungen und –dokumentationen) und der Getränkeflat
(Mineralgetränke). Zusätzlich ist das PLATIN-Mitglied berechtigt, jeden Samstag kostenlos eine Person seiner
Wahl (diese Person muss mindestens 18 Jahre alt sein oder eine Einverständniserklärung und eine
Geräteeinweisung haben) zum Training mitzubringen. Die Nutzung der iFitnessClubs gilt für die Dauer der
Mitgliedschaft. Die iStart-Methode beinhaltet eine Intensivbetreuung zum optimalen Einstieg in das Training in
Form von 6 Trainerterminen in zeitnahem Abstand ab Trainingsbeginn (3 Termine für Trainingspläne, 1 Termin
für Beratung Kurse, 1 Termin für Beratung MetaCheck und ein Termin für Personal Training Intro). Das PERSONAL
TRAINING VIP 25 oder PERSONAL TRAINING VIP 50 beinhaltet, je nach Auswahl des Moduls, 4 Termine Personal
Training zu je 25 oder 50 Minuten pro Monat. Die Verfügbarkeit bestimmter Trainer kann nicht gewährleistet
werden. Das Personal Training kann nur in dem iFitnessClub durchgeführt werden, in dem das dazugehörige
BASIC oder PLATIN ABO abgeschlossen wurde.
§4 VERTRAGSÄNDERUNGEN / KÜNDIGUNGEN
Änderungen von Namen, Anschrift, Bankverbindung sowie anderen persönlichen Daten sind unverzüglich dem
iFitnessClub schriftlich oder per Mail mitzuteilen. Eine Bearbeitungszeit von 14 Tagen ist zu berücksichtigen. Das
MINI, BASIC und PLATIN ABO kann entweder für 1 Monat oder 12 Monate Vertragslaufzeit abgeschlossen
werden und verlängert sich jeweils um 1 Monat, insofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Bei einer ABOUmschreibung werden alle bisherigen aktiven ABOs zum Tag des neuen ABOs gekündigt und durch die neu
abgeschlossenen ABOs ersetzt. Bereits geleistete Zahlungen werden automatisch mit dem neuen ABO
verrechnet. Ein Upgrade ist sofort möglich. Ein Downgrade kann immer zum regulären ABO-Ende durchgeführt
werden. In beiden Fällen wird eine Startgebühr i. H. v. 25 € fällig. Das PERSONAL TRAINING VIP 25 / PERSONAL
TRAINING VIP 50, die Getränkeflat und die Umkleideschrankmiete werden für jeweils 1 Monat Vertragslaufzeit
abgeschlossen und verlängern sich jeweils um 1 Monat, insofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Die
Kündigungsfrist für alle ABOs & MODULE beträgt 1 Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Die Kündigung sämtlicher ABOs & MODULE sind dem iFitnessClub schriftlich oder per Mail mitzuteilen. Das Recht
der Kündigung sowie der Sonderkündigung, z.B. bei Verstößen gegen die Hausordnung, behält sich der
iFitnessClub vor. Bei Abschluss von Onlineverträgen besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Ein
Sonderkündigungsrecht des Mitgliedes bei Umzug gibt es nicht. Sämtliche Sonderkündigungen werden vor ihrer
Bewilligung durch den iFitnessClub geprüft. Geforderte Nachweise/Atteste auf Wunsch des iFitnessClubs
erbringt das Mitglied.
§5 TERMINE
Für vereinbarte Termine die nicht mindestens 24 Std. vorher, telefonisch oder per Mail, abgesagt wurden,
berechnet der iFitnessClub 15€. Termine für alle Personal Trainings können vom Kunden bis 24 Std. vor dem
vereinbarten Termin abgesagt und später nachgeholt werden. Erfolgt eine Absage weniger als 24 Std. vor
vereinbartem Terminbeginn, verfällt die Einheit ersatzlos – Einzelstunden sind finanziell zu begleichen. Können
Termine für das PERSONAL TRAINING VIP 25 oder PERSONAL TRAINING VIP 50 aufgrund von Urlaub, Krankheit
oder sonstigen Gründen nicht durchgeführt werden, sind diese innerhalb der Vertragslaufzeit, spätestens einen
Monat nach Vertragsende nachzuholen. Alle nicht durchgeführten Termine verfallen nach Ablauf dieser Frist
ersatzlos. Eine Auszahlung oder Verrechnung mit anderen Beiträgen von überschüssigen PERSONAL TRAININGTerminen ist nicht möglich.
§6 HAFTUNG
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Sollten Aufforderungen des Personals nicht eingehalten
werden (Hausordnung), besteht seitens des iFitnessClubs ein Sonderkündigungsrecht (siehe §4). Achten Sie auf
Ihre Wertgegenstände. Der iFitnessClub übernimmt keine Haftung für den Verlust von Wertsachen oder
Garderobe, wenn der Schaden / Verlust auf grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen ist.
§7 DATENSCHUTZ
Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass zur individuellen Betreuung seine persönlichen Daten
gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Dies beinhaltet die Weitergabe an weisungsgebundene
Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von
Straftaten erforderlich ist. Beim Einchecken werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst.
Der iFitnessClub speichert diese Daten bis zu 10 Jahren nach Beendigung der Mitgliedschaft. In anonymisierter
Form werden die erhobenen Mitgliedsdaten zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet. Der
iFitnessClub überwacht Bereiche des Clubs per Videokamera und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen,
soweit und solange dies im Interesse der Mitglieder oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich und mit dem
Datenschutzgesetz vereinbar ist. Zum Schutz vor Missbrauch und zwecks Zugangskontrolle ermächtigt das
Mitglied den iFitnessClub, ein digital erstelltes Foto des Mitglieds dem persönlichen Datensatz (Karteiblatt)
zuzuweisen. Die separate Datenschutzerklärung hängt im jeweiligen iFitnessClub aus.
§8 RUHEZEITEN
Die Ruhezeit der Mitgliedschaft beschränkt sich auf gesundheitliche Einschränkungen, Schwangerschaft und
befristete berufliche Abwesenheit. Eine berufliche Abwesenheit muss mindestens 50 km vom iFitnessClub entfernt
sein. Die Ruhezeit wird nur für volle Kalendermonate und maximal 12 Monate Laufzeit gewährt. Eine
Bearbeitungsfrist von 14 Tagen vor Beginn der Ruhezeit ist zu berücksichtigen. Für das Gewähren einer Ruhezeit
aus gesundheitlichen Gründen und bei Schwangerschaft ist ein Attest von einem Arzt notwendig. Bei beruflicher
Abwesenheit ist ein Nachweis vom Arbeitgeber notwendig. Der Zeitraum der beantragten Ruhezeit muss auf
dem Attest/Nachweis klar für volle Monate benannt werden. Die Ruhezeit wird frühestens ab dem nächsten
möglichen Kalendermonat wirksam. Rückwirkend datierte Atteste/Nachweise werden nicht akzeptiert. Für jede
Ruhezeit wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5€ fällig.
§9 SONSTIGES
Es gelten immer die aktuellen AGB. Bei Verlust oder Beschädigung des Transponderbands wird eine Gebühr
von 15€ erhoben. Die Rechte des Mitglieds aus der Mitgliedschaft sind nicht übertragbar.
§10 VERTRAGSANNAHME
Dieser Mitgliedschaftsantrag gilt als angenommen, wenn der iFitnessClub nicht binnen einer Frist von 14 Tagen
ab Antragsunterzeichnung schriftlich gegenüber dem Vertragspartner die Annahme des Vertrags ablehnt.
§11 ALLGEMEINES
Nebenreden, Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser
Mitgliedschaft ungültig sein, bleiben die anderen davon unberührt.
Allgemein
Jedes Mitglied, jeder Gast und jeder Mitarbeiter erkennt die Hausordnung als für ihn verbindlich an. Ein Verstoß gegen die Hausordnung ist ein Vertragsmissbrauch. Leichte Verstöße werden mit einer Ermahnung und dem Hinweis auf die korrekte Verhaltensweise geahndet.
Schwere oder anhaltende, leichte Verstöße führen zur fristlosen Kündigung. Dies dient einzig und allein dem Schutz der anderen Mitglieder und des Unternehmens. Besonders schwere Verstöße werden mit Hausverbot oder polizeilicher Anzeige geahndet.
Jeder Mitarbeiter ist dazu verpflichtet die Hausordnung mit geeigneten Mitteln durchzusetzen. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.
Die Trainierenden haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten, sowie der Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Insbesondere lautes Stöhnen und Schreien führt zu Belästigungen anderer Mitglieder und ist zu unterlassen. Handys sind leise zu betreiben.
In allen Innen- und Außenbereichen herrscht striktes Rauchverbot. Die allgemeinen Brandschutzbestimmungen sind einzuhalten.
Der Nutzer versichert, körperlich gesund zu sein und insbesondere nicht an Krankheit oder Verletzungen zu leiden, die eine Ausübung der Mitgliedschaft in Frage stellt. Gesundheitsschädigungen aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs der Geräte hat der Club nicht zu vertreten.
Das Mitbringen von Tieren aller Art ist nicht gestattet. Des Weiteren dürfen sich Kinder nicht unbeaufsichtigt in den Räumlichkeiten des iFitnessClub aufhalten – Eltern haften für ihre Kinder.
Energie und Wasser, genauso wie weitere Verbrauchsmittel, sind nicht zu verschwenden.
Haftung
Die Trainierenden benutzen die Einrichtungen auf eigene Gefahr. Wird durch unsachgemäße Behandlung der Einrichtungen bzw. der Geräte ein Schaden verursacht, haftet das Mitglied für den verursachten Schaden. Der Club haftet nicht für Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen mitgebrachter Sachen (Garderobe/Wertgegenstände), daher wird empfohlen, Wertsachen nicht in den Umkleiden offen liegen zu lassen.
Nutzung
Bitte achten Sie darauf, alle Einrichtungsgegenstände unserer Anlage ordentlich zu behandeln. Alle Trainingsgeräte und Zubehörteile sind sorgfältig und ihrer Bestimmung gemäß zu behandeln. Wir ordnen an, Hantelscheiben und Gewichte nach Gebrauch wieder geordnet an ihren Platz zu legen und in Trainingspausen die Geräte anderen Kunden zur Verfügung zu stellen. Gewichte dürfen nicht fallen gelassen werden.
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist im Trainingsbereich nicht gestattet. Eigene Getränke können mitgebracht werden, jedoch nur in dafür vorgesehenen verschließbaren Trinkflaschen für den Sportbereich und nicht in Glasflaschen.
Glas ist auf Grund der Verletzungsgefahr auf den Trainingsflächen nicht gestattet. Abfälle jeder Art dürfen nur in die aufgestellten Abfallbehälter entsorgt werden.
Sauberkeit und Hygiene
Wir bitten Sie, während des Trainings immer ein Handtuch mit sich zu führen, um damit die Auflageflächen an den Geräten abzudecken.
Bitte desinfizieren Sie die Cardio- und Kraftgeräte nach Bedarf.
Bei der Benutzung der Duschanlage, sowie der Sanitäreinrichtungen, ist auf Sauberkeit und Ordnung zu achten.
Das Rasieren und Haare färben ist im Club nicht gestattet.
Kleidung
Jedes Mitglied muss bei der Benutzung der Räume und Trainingsgeräte eigens dafür vorgesehene saubere Trainingsausrüstung tragen. Das Training kann nur in Sportsachen erfolgen. Die Sportkleidung darf nicht anstößig sein und sollte intime Stellen bedecken.
Saunaordnung
Der Saunabereich gilt als textilfreier Bereich. Allgemeine Grundsätze der Hygiene setzen vor dem Beginn der Saunanutzung eine Körperreinigung voraus. Schmuck, Uhren, Brille, etc. sollten vor dem Saunieren abgelegt werden. Die Benutzung der Sauna ist nur mit einem ausreichend großen Badetuch erlaubt. Vermeiden Sie bitte jede Verunreinigung der Bänke. Sitzunterlagen aus Schaumgummi oder Plastik sind in der Sauna untersagt. Die Handtücher sind beim Verlassen der Sauna mitzunehmen. Aus hygienischen Gründen ist bei Benutzung der Liegen die Liegefläche mit dafür geeigneten und ausreichend großen Textilien abzudecken. Ein Anspruch auf Liegen durch das Mitglied besteht nicht.
Voraussetzung für den Besuch der Sauna ist die gesundheitliche Eignung. Die Benutzung der Sauna erfolgt stets auf eigene Gefahr. In Zweifelsfällen ist über die Verträglichkeit vorher ein Arzt zu befragen.
Das Mitbringen von Essenzen, insbesondere das Ausschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer ätherischer Öle auf den Saunaofen ist strengstens verboten.
Wir bitten Sie, im gesamten Saunabereich um ein ruhiges und dezentes Verhalten.
Eine Haftung für Schäden, die durch fahrlässiges Verhalten der Saunagäste verursacht wurde, wird nicht übernommen.
Die Hausordnung gilt für den allgemeinen Betrieb. Die Clubleitung behält sich das Recht vor, diese Hausordnung jederzeit zu ändern.
Euer iFitnessClub Team